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   VG München, 25.02.2020 - M 26 K 18.6312   

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https://dejure.org/2020,24594
VG München, 25.02.2020 - M 26 K 18.6312 (https://dejure.org/2020,24594)
VG München, Entscheidung vom 25.02.2020 - M 26 K 18.6312 (https://dejure.org/2020,24594)
VG München, Entscheidung vom 25. Februar 2020 - M 26 K 18.6312 (https://dejure.org/2020,24594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 166 VwGO i.V.m.; §§ 114 ff ZPO; FeV § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
    Prozesskostenhilfe, Feststellung der fehlenden Fahrberechtigung im Inland aufgrund eines ausländischen Führerscheins, Wohnsitzverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84

    Ersatzzustellung - Niederlegung - Zusteller - Empfänger - Übung - Maßstab -

    Auszug aus VG München, 25.02.2020 - M 26 K 18.6312
    Nach dem Vorbringen des Beweisführers muss ferner jedenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der in der öffentlichen Urkunde bezeugten Tatsache sprechen (BVerwG, U.v. 13.11.1984 NJW 1985, 1179/1180).

    Andernfalls könnte nämlich die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde stets durch die bloße Behauptung des Gegenteils unter Benennung z.B. des ausstellenden Amtsträgers als Zeugen entwertet werden (BVerwG, U.v. 13.11.1984, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    Auszug aus VG München, 25.02.2020 - M 26 K 18.6312
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung diesbezüglich aktuell ausgeführt (U.v. 5.7.2018 - 3 C 9/17 -, BVerwGE 162, 308-325, juris Rn. 37 f.):.
  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG München, 25.02.2020 - M 26 K 18.6312
    Bei der Entscheidung, ob hinreichende Erfolgsaussichten für die beabsichtigte Rechtsverfolgung (§ 114 ZPO) vorliegen, dürfen die Anforderungen nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss v. 10.08.2001 - 2 BvR 569/01).
  • EuGH, 13.10.2011 - C-224/10

    Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VG München, 25.02.2020 - M 26 K 18.6312
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat eine Fortwirkung des offensichtlichen Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis sowohl für die bei der Neuausstellung hinzugekommenen Fahrerlaubnisklassen angenommen als auch hinsichtlich der im neuen Führerschein dokumentierten Fahrerlaubnis der Klasse B. Er hat entschieden, dass der Aufnahmemitgliedstaat insgesamt zur Nichtanerkennung berechtigt ist, auch wenn sich die Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses aus dem neuen Führerschein nicht mehr ergibt (EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - C-224/10 [ECLI:ECLI:EU:C:2011:655], Apelt - Rn. 47 und Beschluss vom 22. November 2011 - C-590/10, Köppl - NJW 2012, 2018 Rn. 52).".
  • EuGH, 22.11.2011 - C-590/10

    Köppl - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Art.

    Auszug aus VG München, 25.02.2020 - M 26 K 18.6312
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat eine Fortwirkung des offensichtlichen Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis sowohl für die bei der Neuausstellung hinzugekommenen Fahrerlaubnisklassen angenommen als auch hinsichtlich der im neuen Führerschein dokumentierten Fahrerlaubnis der Klasse B. Er hat entschieden, dass der Aufnahmemitgliedstaat insgesamt zur Nichtanerkennung berechtigt ist, auch wenn sich die Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses aus dem neuen Führerschein nicht mehr ergibt (EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - C-224/10 [ECLI:ECLI:EU:C:2011:655], Apelt - Rn. 47 und Beschluss vom 22. November 2011 - C-590/10, Köppl - NJW 2012, 2018 Rn. 52).".
  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 BV 11.1315

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen

    Auszug aus VG München, 25.02.2020 - M 26 K 18.6312
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z.B. U.v. 23.11.2011 SVR 2012, 195) wird durch einen Führerschein, in dessen Feld 8 ein nicht im Ausstellerstaat liegender Ort eingetragen ist, nach deutschem Verwaltungsprozessrecht der volle Beweis i.S. von § 418 Abs. 1 ZPO i.V. mit § 98 VwGO der Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses erbracht.
  • VGH Bayern, 02.05.2012 - 11 ZB 12.836

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG München, 25.02.2020 - M 26 K 18.6312
    Aus diesem Grund wirkt sich der bei der erstmaligen Erteilung dieser Fahrerlaubnisklasse am ... Oktober 2004 begangene Wohnsitzverstoß (zu diesem sogleich) auch auf den neuen Führerschein vom ... April 2010 aus (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2012 -11 ZB 12.836).
  • VGH Bayern, 17.12.1999 - 12 C 99.1542
    Auszug aus VG München, 25.02.2020 - M 26 K 18.6312
    Eine gewisse Erfolgsaussicht genügt (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.1999 - 12 C 99.1542).
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